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SWK 23, 15. August 1997, Seite 79

Privateinlage

Eine Privateinlage kann nicht ohne weitere Erhebungen über die Herkunft der Mittel als Einkünfte aus Gewerbebetrieb behandelt werden - (§ 132 a BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE) UND DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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