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SWK 23, 15. August 1997, Seite K 21
Einkommensteuer - Fischteich als Liebhaberei
Fischteich als Liebhaberei (§ 2)
Der Betrieb eines Fischteiches ist ein Wirtschaftsgut, das sich nach § 1 Abs. 2 Liebhaberei-VO in besonderem Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignet ().