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SWK 23, 15. August 1997, Seite 22

Einkommensteuer - Sanierungsgewinn

Sanierungsgewinn (§ 36 EStG)

Der Erlaß betrieblicher Schulden führt zu einer Gewinnerhöhung im Betriebsvermögen. Werden nur vom Finanzamt Schulden (12% der gesamten Schulden des Steuerpflichtigen) nachgelassen, so führt dies zu keinem Sanierungsgewinn ().

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