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SWK 23, 15. August 1997, Seite 78

Hotelbetrieb: Zurechnung

Ein Hotelbetrieb, der mit dem Geld der Eltern namens des Sohnes gekauft worden ist, für den die Eltern das unentgeltliche lebenslängliche Fruchtgenußrecht haben und über den die Eltern die Herrschaft gleich einem Eigentümer ausüben, ist als wirtschaftliches Eigentum den Eltern zuzurechnen - (§ 24 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE) UND DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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