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SWK 23, 15. August 1997, Seite 81

Tourismusbeitrag Tirol

Die Republik Österreich (Bundesstraßenverwaltung) ist zur Bezahlung von Tiroler Tourismusbeiträgen von den Entgelten für die Benützung der Arlberger Schnellstraße verpflichtet - (§ 2 Tiroler Tourismusgesetz), (Abweisung der Beschwerde der Republik Österreich - Bundesstraßenverwaltung - gegen den Bescheid der Berufungskommission nach § 38 des Tiroler Tourismusgesetzes 1993)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE) UND DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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