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Einkommensteuer - Landwirtschaftlicher Nebenbetrieb
Landwirtschaftlicher Nebenbetrieb (§ 21 EStG)
Eine Direktvermarktung der aus den eigenen Schweinen hergestellten Schinken und Wurstwaren geht über eine geringfügige Bearbeitung (wie Zerteilung von Schweinen, Verarbeitung von Milch zu Butter und Käse) hinaus und tritt mit gewerblichen Fleischereien in unmittelbare Konkurrenz; damit liegt kein landwirtschaftlicher Nebenbetrieb mehr vor (BFH , IV R 78/95 in BB 1997, 1079 f.).