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SWK 23, 15. August 1997, Seite 507

Rangrücktrittsvereinbarungen im Steuerrecht

Taugliches Instrument zur Beseitigung der Überschuldung

Dr. Roman Thunshirn

In vielen Fällen sind im „Vorinsolvenzstadium" der Eigentümer und die Finanziers noch bereit, dem Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen, um eine Zerschlagung und Liquidation zu verhindern. Das Instrument der Rangrücktrittsvereinbarung spielt hiebei eine wichtige Rolle. Durch den Wegfall der Steuerfreiheit des Sanierungsgewinnes ab der Veranlagung 1998 wird die Rangrücktrittsveräußerung weitere Bedeutung erlangen. Da die steuerlichen Auswirkungen von Sanierungsmaßnahmen erheblich die Möglichkeiten einer Sanierung beeinflussen, soll untersucht werden, welche steuerlichen Folgen eine Rangrücktrittsvereinbarung hat. Aufgrund der Komplexität des Themas wird ausschließlich auf Rückstehungserklärungen von Nichtgesellschaftern eingegangen.

1. Einleitung

Rangrücktrittsvereinbarungen (Rückstehungserklärungen) werden zwischen einem Unternehmer und seinen Gläubigern abgeschlossen. Die Parteien verfolgen mit einer solchen Vereinbarung vor allem zwei Zwecke:

• Es soll eine bevorstehende oder bereits eingetretene Überschuldung der Gesellschaft überwunden werden;

• durch den Rangrücktritt sollen Kredite im Gesellschaftsvermögen gebunden werden.

Nach einhelliger Meinung stellt der Rangrücktritt (...

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