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Nochmals: Die Mindest-Körperschaftsteuer III
Absicht oder einfach nur Schlamperei?
Herr Mag. Peter Pfleger, Steuerberater in Innsbruck, schreibt uns zur Mindest-KöSt III:
„Zum Thema 'Absicht oder einfach nur Schlamperei' möchte ich Ihnen meine Gedanken beim Studium des mit BGBl. I Nr. 70/1997 vom Gesetz gewordenen dritten Versuches einer Mindestkörperschaftsteuer darlegen:
Ungeachtet einer eventuellen Verfassungs- oder EU-Widrigkeit der Mindestkörperschaftsteuer in ihrer dritten Ausgestaltung muß selbst der gesetzesgeübte Steuerpflichtige anläßlich der Formulierungen und Querverweise des BGBl. I Nr. 70/1997 vom kapitulieren, wie zwei Beispiele der jüngsten Steuergesetzänderung zeigen:
Erstens:
Artikel I Ziffer 3 leg. cit. beginnt: `'In § 26 a wird als Abs. 7 eingefügt:'
Leider verfügt der § 26 a KStG seit der letzten Änderung durch BGBl. Nr. 797/1996 bereits über acht Absätze. Wo soll der neue Absatz 7 eingefügt werden?
Zweitens:
Ebenfalls in Artikel I Ziffer 3 leg. cit. wird zur Nachentrichtung der Differenz zur bisherigen Mindestkörperschaftsteuer folgendes ausgesprochen: ,Die am bestehenden der Mindeststeuer unterliegenden unbeschränkt Steuerpflichtigen haben die für das erste Quartal maßgebenden Beträge am