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SWK 23, 15. August 1997, Seite R 80
Sanierungsgewinn: Berücksichtigung
• Ein Sanierungsgewinn ist erst nach Abzug der Sonderausgaben zu berücksichtigen und kann deshalb im Bescheid nicht sichtbar zum Ausdruck gebracht werden - (§ 23 Z 1 KStG 1988), (Abweisung)
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