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SWK 23, 15. August 1997, Seite 78

Vertretung vor Abgabenbehörden

Ein Sekretär der Arbeiterkammer ist nicht berechtigt, die Mitglieder der Arbeiterkammer vor den Abgabenbehörden zu vertreten - (§ 84 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE) UND DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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