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Schenkung auf den Todestag
(BMF) - Wird innerhalb von fünf Jahren nach Betriebsaufgabe das Gebäude unter Lebenden unentgeltlich übertragen, sind die bisher nicht erfaßten stillen Reserven der betrieblichen Gebäudeteile nachzuversteuern. Unentgeltliche Übertragung bedeutet Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums.
Durch einen Schenkungsvertrag auf den Todesfall (§ 956 ABGB) bleibt der Geschenkgeber i. d. R. zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer. Eine Schenkung auf den Todesfall allein führt daher dann nicht zur Nachversteuerung, wenn sich ansonsten an den bisherigen Verhältnissen nichts ändert, d. h. im Anfragefall, wenn die Einkunftsquelle aus der Vermietung von 40% der Gebäudenutzflächen weiterhin dem Betriebsaufgeber zuzurechnen ist. (