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SWK 23, 15. August 1997, Seite 79

Parkgebühren Salzburg

Eine Strafverfügung wegen Übertretung des Parkgebührengesetzes für die Stadt Salzburg wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch erhoben wird - (§ 49 Abs. 1 VStG), (Abweisung)

(, AW 96/17/0323)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE) UND DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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