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SWK 23, 15. August 1997, Seite 113

Die Technik der Ableitung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz

Ein Zahlenbeispiel aus der Praxis

Mag. Josef Urianek

§ 5-Ermittler haben sowohl die handelsrechtlichen als auch die steuerrechtlichen Vorschriften zu beachten. Hiebei gilt der Grundsatz der „Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz". Unter einer Handelsbilanz (HB) versteht man die nach handelsrechtlichen Vorschriften erstellte Bilanz. Die Erstellung einer HB ist für Kaufleute gesetzlich vorgeschrieben. Unter Steuerbilanz (StB) ist diejenige Bilanz zu verstehen, die den Vorschriften des EStG entspricht. Die StB hat die Ermittlung des steuerlichen Erfolges zum Ziel.

§ 44 Abs. 2 EStG lautet: „Beträge, die in den Übersichten nicht den steuerlichen Erfordernissen entsprechen, sind durch geeignete Zusätze oder Anmerkungen diesen anzupassen, wenn nicht eine besondere Übersicht mit dem Zusatz 'für steuerliche Zwecke' beigefügt wird."

Demzufolge ist - neben der gesetzlich vorgeschriebenen Handelsbilanz - die Erstellung einer gesonderten Steuerbilanz gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben. Es wird jedoch oft eine gesonderte Steuerbilanz erstellt. Bei umfangreichen Änderungen ist dies sogar zweckmäßig.

Bei geringeren Änderungen wird oft nur eine Mehr- und We...

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