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Einkommensteuer - Investitionsfreibetrag
Investitionsfreibetrag (§ 10, § 10 a EStG)
Ein Wirtschaftsgut ist in dem Zeitpunkt angeschafft, in dem der Erwerber darüber wirtschaftlich verfügen kann und in dem es betriebsbereit ist. Stehen am Stichtag nur S. 022noch unwesentliche Maßnahmen zur Herstellung der Einsatzbereitschaft aus (wie Zulassung des LKW), so ist die Betriebsbereitschaft zu bejahen (BFH , III R 112/95 in BB 1997, 1191).