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Einkommensteuer - Investitionsfreibetrag
Investitionsfreibetrag (§ 10, § 10 a EStG)
Ein Wirtschaftsgut ist in dem Zeitpunkt angeschafft, in dem der Erwerber darüber wirtschaftlich verfügen kann und in dem es betriebsbereit ist. Stehen am Stichtag nur S. K 22noch unwesentliche Maßnahmen zur Herstellung der Einsatzbereitschaft aus (wie Zulassung des LKW), so ist die Betriebsbereitschaft zu bejahen (BFH , III R 112/95 in BB 1997, 1191).