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Gemeindekindergarten: Transportleistungen
• Die im Rahmen des von der Gemeinde betriebenen Kindergartens von der Gemeinde geltend gemachten Vorsteuern für die der Gemeinde durch die Beförderung der Kinder zum und vom Kindergarten erwachsenen Transportkosten sind abzugsfähig - (§ 12 UStG 1972)
Die Finanzbehörde vertrat den Standpunkt, die entsprechenden Vorsteuern seien mangels Nebenleistungscharakter der Transportleistung nicht abzugsfähig. Das ist unrichtig.
Die erbrachten Transportleistungen müssen als Leistungen, welche die Hauptleistung - nämlich den Besuch des von der Gemeinde betriebenen Kindergartens - ermöglichen, abrunden oder ergänzen, beurteilt werden, weil die Transportleistungen keine selbständige Bedeutung, sondern nur eine untergeordnete (nebensächliche), dem Besuch des Kindergartens dienende Funktion haben. (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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