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SWK 23, 15. August 1997, Seite 493

Aktuelles aus der Lohnverrechnung

BMF klärt im Lohnsteuerprotokoll 1997 Zweifelsfragen

Dipl.-Kfm. Eduard Müller

Im Rahmen des sog. Lohnsteuerprotokolls hat das Bundesministerium für Finanzen auch heuer wieder zahlreiche Zweifelsfragen zur Lohnsteuer beantwortet (/14-IV/7/97 vom ). Im folgenden sollen jene Zweifelsfragen kurz zusammengefaßt werden, die unmittelbare Auswirkung auf die Lohnverrechnung haben.

Wohnraumbewertung bei nicht überwiegender Hausbesorger- oder Portiertätigkeit

Entsprechend der Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge können für Hausbesorger und Portiere sowie Schulwarte die niedrigeren Quadratmeterpreise laut Kategorie 1 als Sachbezug angesetzt werden. Die m2-Sätze der Kategorie 1 können nicht angesetzt werden, wenn die Portiertätigkeit nicht überwiegend ausgeübt wird. Der Sachbezugswert bei Ausübung einer Hausbesorgertätigkeit kann nur dann angewendet werden, wenn die Entlohnung nach dem Hausbesorgergesetz erfolgt.

Verwaltungsangestellte und Angestellte in Heimen, die kostenlos arbeitgebereigene Wohnungen benützen und geringfügige Hausbesorgerarbeiten zu erledigen haben (Tor schließen, Meldung von Heizungsstörungen usw.), fallen daher nicht in die Kategorie 1, sondern i. d. R. in die Kategorie 2 (andere Dienstwohnungen).

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