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SWK 23, 15. August 1997, Seite 81

UVS: Zuständigkeit

Über eine Berufung in einem Verfahren, in welchem der Unabhängige Verwaltungssenat Wien zuständig ist, kann nicht der Magistrat der Stadt Wien entscheiden - (§ 12 AbgEO), (Aufhebung wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE) UND DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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