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Einkommensteuer - Zertifizierungskosten
Zertifizierungskosten (§ 4 Abs. 4 EStG)
Eine Zertifizierung nach ISO 9001-9003 schafft kein eigenständiges Wirtschaftsgut, sondern ist ein Aufwand zur Qualitätsverbesserung. Die Zertifizierung ist ein nicht selbständig bewertbarer geschäftswertbildender Faktor und damit sofort als Betriebsausgabe absetzbar (Artikel in BB 1997, 1184 f.).