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EuGH: Spielautomaten
• Mehrwertsteuer: Steuern auf den Betrieb von Spielautomaten - (Art. 33 der 6. MWSt-RL)
1. Nach Artikel 33 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, 1) kann eine Abgabe nicht nur dann den Charakter einer Umsatzsteuer haben, wenn die auf sie anwendbare nationale Regelung ausdrücklich vorsieht, daß sie auf die Verbraucher abgewälzt werden kann.
2. Nach Artikel 33 der Sechsten Richtlinie kann eine Steuer nicht nur dann den Charakter einer Umsatzsteuer haben, wenn ihre Abwälzung auf die Verbraucher in einer Rechnung oder einem an deren Stelle tretenden Dokument festgehalten ist. Bei der Anwendung dieser Bestimmung ist es Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob die streitige Abgabe geeignet ist, den Waren- und Dienstleistungsverkehr in einer mit der Mehrwertsteuer vergleichbaren Weise zu belasten, und dabei zu untersuchen, ob sie deren wesentliche Merkmale aufweist. Dies ist dann der Fall, wenn sie allgemeinen Charakter hat, proportional zum Preis der Dienstleistungen ist, auf jede...