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Einkommensteuer - Gewerbebetrieb und Liebhaberei
Gewerbebetrieb und Liebhaberei (§ 2 und § 32 Z 2 EStG)
Stellt ein Gewerbebetrieb seine Geschäftstätigkeit ab einem bestimmten Zeitraum ein (Export von Brillenfassungen nach Togo), so kann dies Liebhaberei darstellen. Gehen Forderungen in späteren Jahren (der Liebhaberei) nicht mehr ein, so ist die Abschreibung der Forderungen als nachträgliche negative Einkünfte i. S. d. § 32 Z 2 EStG einkommensmindernd ().