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Gesellschaftsteuer und unverzinsliche Gesellschafterdarlehen
(BMF) - Aufgrund der neueren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Gesellschaftsteuerpflicht unverzinslicher Gesellschafterdarlehen (Erk. vom , Zl. 95/16/0199 und vom , Zl. 95/16/0195) hat Punkt 5 des BMF-Erlasses vom , GZ 10 5010/1-IV/10/95, AÖFV Nr. 73/1995, betreffend Gewährung von Darlehen an Kapitalgesellschaften - gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung, wie folgt zu lauten:
5. Gewährt ein Gesellschafter der Gesellschaft ein von vornherein unverzinsliches Darlehen und unterliegt die Darlehensvaluta nicht selbst der Gesellschaftsteuerpflicht (Punkt 2 bis 4), so ist in dem Umstand der Unverzinslichkeit der Tatbestand der freiwilligen Leistung gemäß § 2 Z 4 lit. c (vor dem , § 2 Z 3 lit. b) KVG erfüllt (VwGH-Erkenntnis , Zl. 93/16/0104). Bei freiwilligen Leistungen entsteht die Gesellschaftsteuerschuld nicht bereits mit der Begründung der freiwilligen Übernahmeverpflichtung, sondern erst mit deren Erfüllung, also mit dem tatsächlichen Bewirken der Leistung (VwGH-Erkenntnis vom , Zl. 95/16/0195). Im Fall der fortdauernden Überlassung eines Kapitalbetrages zur Nutzung unterliegt di...