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Schätzung: Nachkalkulation
• Die Nachkalkulation ist eine zulässige Schätzungsmethode - (§ 184 BAO)
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Beschwerdeführers wies einen Wareneinsatz von 760.785 S und einen Warenerlös von 746.886 S aus. Die Mängel der Buchführung und das auffallende Mißverhältnis zwischen Wareneinsatz und Warenumsatz rechtfertigen die Schätzung eines Umsatzmankos von rund 200.000 S. (Abweisung)
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