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SWK 23, 15. August 1997, Seite 77

Schätzung: Nachkalkulation

Die Nachkalkulation ist eine zulässige Schätzungsmethode - (§ 184 BAO)

Die Gewinn- und Verlustrechnung des Beschwerdeführers wies einen Wareneinsatz von 760.785 S und einen Warenerlös von 746.886 S aus. Die Mängel der Buchführung und das auffallende Mißverhältnis zwischen Wareneinsatz und Warenumsatz rechtfertigen die Schätzung eines Umsatzmankos von rund 200.000 S. (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE) UND DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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