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SWK 23, 15. August 1997, Seite K 22

Einkommensteuer - Vergütungen bei Rallye

Vergütungen bei Rallye (§ 99 EStG)

Inländische Startgelder und Siegerprämien von ausländischen Fahrern können der Besteuerung unterliegen (). Voraussetzung für die Steuerpflicht ist, daß Einkünfte aus einer der sieben Einkunftsarten vorliegen. Die sportliche Betätigung der Rennfahrer muß unter Einbeziehung der ausländischen Einkünfte eine Einkunftsquelle begründen, und die Teilnahme an der Rallye in Österreich muß für jeden Teilnehmer einen betrieblichen Vorgang darstellen. Trotz der erhöhten Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei Auslandsbezug ist dies von der Behörde ausreichend zu begründen ().

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