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Entwicklung der Privatkonkurse
(KSV) - Seit Anfang 1995 haben nun unselbständige Personen die Möglichkeit, ein Schuldenregulierungsverfahren, volkstümlich auch „Privatkonkurs" genannt, zu beantragen. Nach anfänglichem zögernden Anlaufen im Jahre 1995 scheint nunmehr der Privatkonkurs als Entschuldungsinstrument (Schuldenregulierungsverfahren) angenommen zu werden. Nachstehend die Entwicklung der eröffneten Insolvenzverfahren - die ja bekanntlich bei den Bezirksgerichten abgewickelt werden - in Österreich: 1995: 782; 1996: 1.262; 1997: 715 (bis 30. 6).