Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zur EU-Konformität der Fremdenverkehrsabgaben
Eine Analyse zu Art. 33 der 6. MWSt-RL
Die österreichischen Fremdenverkehrsabgaben sind seit geraumer Zeit Gegenstand EU-rechtlicher Bedenken. Seitens der Abgabepflichtigen wird gegen die Fremdenverkehrsabgaben und hiebei im besonderen gegen Interessentenbeiträge der Einwand erhoben, daß diese Landesabgaben gegen Art. 33 der 6. MWSt-RL verstoßen. Die Vorschrift des Art. 33 der 6. MWSt-RL wird aber auch im Zusammenhang mit anderen Abgaben ins Treffen geführt, um die EU-Konformität der jeweiligen Abgabe in Frage zu stellen. Dies soll Anlaß sein, die Vorschrift des Art. 33 einer umfassenden Analyse zu unterziehen, um anschließend der Frage nach der EU-Konformität von Fremdenverkehrsabgaben nachzugehen.
I. Die Auslegung des Art. 33 der 6. MWSt-RL
1. Rechtsprechung des EuGH
Art. 33 Abs. 1 der 6. MWSt-RL lautet in seinem Kern: „Unbeschadet anderer Gemeinschaftsbestimmungen ... hindern die Bestimmungen dieser Richtlinie einen Mitgliedstaat nicht daran, Abgaben auf Versicherungsverträge, auf Spiele und Wetten, Verbrauchsteuern, Grunderwerbsteuer sowie ganz allgemein alle Steuern, Abgaben und Gebühren, die nicht den Charakter von Umsatzsteuern haben, beizubehalten oder einzuführen, ...."
Zur Vorschrift des Art. 33 liegt bereits eine...