Internationales Steuerrecht
1. Aufl. 2025
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§ 42b EStG Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber
(1) [...] 3Der Arbeitgeber darf den Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht durchführen, wenn
...
6. der Arbeitnehmer im Ausgleichsjahr ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen hat, von denen keine inländische Lohnsteuer einbehalten wurde.
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Übersicht
A. Grundaussagen der Vorschrift
I. Überblick Rz. 1
II. Regelungsgegenstand und Bedeutung Rz. 2
III. Anwendungsbereich Rz. 3
IV. Rechtsentwicklung Rz. 5
B. Verbot Lohnsteuerjahresausgleich (Abs. 1 Satz 3 Nr. 6) Rz. 6
Schrifttum:
Seer, Reform des (Lohn-)Steuerabzugs, FR 2004, 1037; Drenseck, Verwaltungsakte im Lohn- und Einkommensteuerverfahren, DStJG 9 (1986), 377.
A. Grundaussagen der Vorschrift
I. Überblick
1
§ 42b EStG regelt den Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber. Zum Lohnsteuer-Jahresausgleich ist der Arbeitgeber grundsätzlich berechtigt (§ 42b Abs. 1 Satz 2 EStG). Eine Pflicht zum Lohnsteuer-Jahresausgleich trifft den Arbeitgeber gem. § 42b Abs. 1 Satz 3 EStG aber dann, wenn er am 31.12. des Ausgleichsjahres mindestens zehn Arbeitnehmer beschäftigt. § 42b Abs. 1 Satz 3 EStG beinhaltet Ausnahmen von den genannten Grundsätzen und verbietet einen Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber in bestimmten Fällen. Ein solcher Fall liegt gem. § 42b Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG dann vo...