Internationales Steuerrecht
1. Aufl. 2025
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1. Unterabschnitt Führung von Büchern und Aufzeichnungen
§ 140 AO Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen
Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die Verpflichtungen, die ihm nach den anderen Gesetzen obliegen, auch für die Besteuerung zu erfüllen.
Übersicht
A. Grundaussagen der Vorschrift
I. Überblick Rz. 1
II. Regelungsgegenstand und Bedeutung Rz. 2
III. Anwendungsbereich Rz. 6
IV. Rechtsentwicklung Rz. 7
V. Verhältnis zu anderen Vorschriften Rz. 8
B. Voraussetzungen der abgeleiteten Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht
II. Bedeutung für die Besteuerung Rz. 15
C. Rechtsfolgen einer abgeleiteten Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht
I. Verfahrensrechtliche Folgen Rz. 34
-
II. Materiell-rechtliche Auswirkung
1. Au...