Internationales Steuerrecht
1. Aufl. 2025
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§ 3 Nr. 55e EStG [Anrechte bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung]
Steuerfrei sind
...
die auf Grund eines Abkommens mit einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung übertragenen Werte von Anrechten auf Altersversorgung, soweit diese zur Begründung von Anrechten auf Altersversorgung bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung dienen. 2Die Leistungen auf Grund des Betrags nach Satz 1 gehören zu den Einkünften, zu denen die Leistungen gehören, die die übernehmende Versorgungseinrichtung im Übrigen erbringt;
...
Übersicht
A. Grundaussagen der Vorschrift
I. Überblick Rz. 1
II. Regelungsgegenstand und Bedeutung Rz. 2
III. Anwendungsbereich Rz. 4
IV. Rechtsentwicklung Rz. 6
V. Verhältnis zu anderen Vorschriften Rz. 7
B. Übertragung von Anrechten auf Altersversorgung zwischen zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen (Nr. 55e)
II. Rechtsfolgen während Auszahlungsphase (Nr. 55e Satz 2) Rz. 14
A. Grundaussagen der Vorschrift
I. Überblick
1
§ 3 Nr. 55e Satz 1 EStG befreit die Übertragung von bisherigen Anrechten auf Altersversorgung aufgrund eines Abkommen...