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Internationales Steuerrecht
Oppel/Martini/Oertel

Internationales Steuerrecht

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-20154-8

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Internationales Steuerrecht (1. Auflage)

§ 13 AO Ständiger Vertreter

1Ständiger Vertreter ist eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt. 2Ständiger Vertreter ist insbesondere eine Person, die für ein Unternehmen nachhaltig

  • 1. Verträge abschließt oder vermittelt oder Aufträge einholt oder

  • 2. einen Bestand von Gütern oder Waren unterhält und davon Auslieferungen vornimmt.

Übersicht

  • A. Grundaussagen der Vorschrift

  • I. Überblick Rz. 1

  • II. Regelungsgegenstand und Bedeutung Rz. 3

  • III. Anwendungsbereich Rz. 6

  • IV. Rechtsentwicklung Rz. 7

  • V. Verhältnis zu anderen Vorschriften Rz. 9

  • B. Begriff des Ständigen Vertreters (Satz 1)

  •  
    • I. Vertreterperson

    • 1. Allgemeines Rz. 11

    • 2. Organ einer Kapitalgesellschaft als Ständiger Vertreter? Rz. 13

    • 3. Wohnsitz bzw. ständiger Aufenthaltsort im Inland? Rz. 14

  •  
    • II. Geschäftsbesorgung eines Unternehmens als Vertretertätigkeit

    • 1. Keine bloße Hilfstätigkeit Rz. 15

    • 2. Betrieblicher Hauptbezug Rz. 16

  • III. Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit Rz. 19

  • IV. Gebundensein an Sachweisungen des Auftraggebers Rz. 21

  • V. Abgrenzung zum DBA-rechtlichen Begriff der Vertreterbetriebsstätte nach Art. 5 Abs. 5, 6 OECD-MA Rz. 24

  • C. Vertreterbeispiele (Satz 2)

  • I. Abschließen von Verträgen oder Vermittlung von Aufträgen (Sat...

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