Internationales Steuerrecht
1. Aufl. 2025
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§ 13 AO Ständiger Vertreter
1Ständiger Vertreter ist eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt. 2Ständiger Vertreter ist insbesondere eine Person, die für ein Unternehmen nachhaltig
1. Verträge abschließt oder vermittelt oder Aufträge einholt oder
2. einen Bestand von Gütern oder Waren unterhält und davon Auslieferungen vornimmt.
Übersicht
A. Grundaussagen der Vorschrift
I. Überblick Rz. 1
II. Regelungsgegenstand und Bedeutung Rz. 3
III. Anwendungsbereich Rz. 6
IV. Rechtsentwicklung Rz. 7
V. Verhältnis zu anderen Vorschriften Rz. 9
B. Begriff des Ständigen Vertreters (Satz 1)
III. Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit Rz. 19
IV. Gebundensein an Sachweisungen des Auftraggebers Rz. 21
V. Abgrenzung zum DBA-rechtlichen Begriff der Vertreterbetriebsstätte nach Art. 5 Abs. 5, 6 OECD-MA Rz. 24
C. Vertreterbeispiele (Satz 2)
I. Abschließen von Verträgen oder Vermittlung von Aufträgen (Sat...