Internationales Steuerrecht
1. Aufl. 2025
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§ 11 AO Sitz
S. 1458
Den Sitz hat eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist.
Übersicht
A. Grundaussagen der Vorschrift
I. Überblick Rz. 1
II. Regelungsgegenstand und Bedeutung Rz. 2
III. Anwendungsbereich Rz. 3
IV. Rechtsentwicklung Rz. 6
Schrifttum:
Martini, Die Maßgeblichkeit des Gesellschaftskollissionsrechts für den persönlichen Körperschaftsteuertatbestand, IStR 2022, 457; Lieder/Hilser, Das Internationale Personengesellschaftsrecht des MoPeG, ZHR 2021, 471; Schönfeld, Seminar C: Steuerliche Ansässigkeit von Kapitalgesellschaften, IStR 2014, 693.
A. Grundaussagen der Vorschrift
I. Überblick
1
Der in § 11 AO normierte Sitz befindet sich an dem Ort, der der jeweiligen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse durch eine rechtliche Bestimmung oder Vereinbarung z...