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Internationales Steuerrecht
Oppel/Martini/Oertel

Internationales Steuerrecht

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-20154-8

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Internationales Steuerrecht (1. Auflage)

§ 9 AO Gewöhnlicher Aufenthalt

1Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. 2Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. 3Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert.

Übersicht

  • A. Grundaussagen der Vorschrift

  • I. Überblick Rz. 1

  •  
    • II. Regelungsgegenstand und Bedeutung

    • 1. Allgemeines Rz. 4

    • 2. Bedeutung innerhalb der AO Rz. 5

    •  
      • 3. Bedeutung im übrigen deutschen Steuerrecht

      • a) Bedeutung für das Einkommensteuerrecht Rz. 6

      • b) Bedeutung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer Rz. 10

  • III. Anwendungsbereich Rz. 11

  • IV. Rechtsentwicklung Rz. 13

  •  
    • V. Verhältnis zu anderen Vorschriften

    • 1. Verhältnis zu § 8 AO (Wohnsitz) Rz. 16

    •  
      • 2. Verhältnis zu zwischenstaatlichen Vereinbarungen

      • a) Grundsätzliches Rz. 20

      • b) Das NATO-Truppenstatut Rz. 21

      • c) Europäische und andere internationale Organisationen/Deutsche Bedienstete der EU...

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