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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite 155

Antragsveranlagung bei ausländischen Aktien, GmbH-Anteilen


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Antragsveranlagung bei ausländischen Aktien, GmbH-Anteilen (Kennzahl 756)
Ausländische Kapitalerträge aus Aktien, GmbH-Anteilen, Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und gleichartigen Kapitalanlagen können auf Antrag an Stelle der Besteuerung mit dem besonderen Steuersatz von 25% mit dem halben Tarifsteuersatz besteuert werden. Die Kapitalerträge dürfen nicht um damit in Zusammenhang stehende Werbungskosten gekürzt werden.
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