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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite 176

Taxikosten für Behinderte


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Taxikosten für Behinderte
Bei einem Gehbehinderten mit einer mindestens 50%igen Erwerbsminderung, der über kein eigenes KFZ verfügt, sind die Aufwendungen für Taxifahrten bis zu einem Betrag von monatlich 153 € zusätzlich zu den Pauschbeträgen für Behinderung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.
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