zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2006, Seite S 191

Betriebseinnahmen mit Mitteilung nach § 109a EStG


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Betriebseinnahmen mit Mitteilung nach § 109a EStG (Kennzahl 9050)
Hier sind bei der jeweiligen Veranlagung zu erfassende Erträge/Betriebseinnahmen, für die eine Mitteilung nach § 109a ausgestellt wurde, einzutragen. Der gesonderte Ausweis ergibt sich aus § 4 der zu § 109a ergangenen Verordnung BGBl. II Nr. 417/2001 und ist nur erforderlich, wenn dem von der Mitteilung betroffenen Steuerpflichtigen der Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis gebracht wurde. Zur Mitteilungspflicht nach § 109a vgl. Rz. 8300 ff. der Einkommensteuerrichtlinien 2000.
B10

Daten werden geladen...