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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite S 176

Amtsbescheinigung, Opferausweis


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Amtsbescheinigung, Opferausweis (§ 105 EStG)
Inhabern von Amtsbescheinigungen oder Opferausweisen steht auf Antrag der Abzug eines besonderen Freibetrages von 801 € jährlich vom Einkommen zu.
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