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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite 176

Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung


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Aufwendungen für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung (Verordnung BGBl. II Nr. 91/1998)
Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sind im nachgewiesenen Ausmaß zusätzlich zu den Pauschbeträgen als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.
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