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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite 141

Veräußerungsgewinn


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Falls in den Einkünften aus selbständiger Arbeit ein Veräußerungsgewinn enthalten ist, kann dieser bei den Kennzahlen 321, 322 und 316 aus der normalen Besteuerung S. 142ausgeschieden werden (siehe Anm. 15, Seite S 138). Bei Kennzahl 324 werden 1/3-, 1/5- oder 1/10-Teilbeträge aus Vorjahren angeführt. Bezüglich der Angaben zu den Kennzahlen 322, 323 und 324 siehe die Ausführungen zu den Kennzahlen 311 bis 315 auf Seite S 138 f.
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