Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2006, Seite 173

Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger (Kennzahl 459)
Zuwendungen für Forschungs- und Lehraufgaben, Museen u. dgl. (siehe Seite S 124 f.) sind als Sonderausgaben abzugsfähig, soweit die Zuwendungen nicht aus dem Betriebsvermögen erfolgen und sie zusammen mit Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen insgesamt 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte des unmittelbar vorausgegangenen Kalenderjahres nicht übersteigen. Solche Zuwendungen werden auch nicht auf das Sonderausgabenpauschale angerechnet.
87

Daten werden geladen...