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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite 238

Vorsteuern aus abnehmerbezogenen Leistungen


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Vorsteuern aus abnehmerbezogenen Leistungen (Kennzahl 066)
Auf die Anm. 22, Seite S 232 f., und die "Erläuterungen" zu Kennzahl 057 wird hingewiesen.
S. 239Die Umsatzsteuer von den "abnehmerbezogenen Leistungen" wirkt sich materiell nicht aus. Sie wird als geschuldete Umsatzsteuer berechnet und gleichzeitig als Vorsteuer wieder abgezogen.
Die hier angegebenen Gesetzesbestimmungen wurden schon in Anm. 22, Seite S 232 f., besprochen.
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