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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite S 193
Reise- und Fahrtspesen inkl. Kilometergeld und Diäten
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Seite 2 der Beilage E1a Reise- und Fahrtspesen inkl. Kilometergeld und Diäten (Kennzahl 9160) Hier sind Reise- und Fahrtaufwendungen/-ausgaben, Tages- und Nächtigungsgelder und Kilometergelder einzutragen. Einzutragen sind sowohl die eigenen als auch die für Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen. Tatsächliche Kfz-Kosten sind in Kennzahl 9170 einzutragen. | B21 |