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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite 150

Besondere Werbungskostenpauschbeträge


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Besondere Werbungskostenpauschbeträge
Besondere Werbungskostenpauschbeträge gibt es für bestimmte Berufsgruppen wie Vertreter, Artisten, Bühnenangehörige, Filmschauspieler, Fernsehschaffende, Journalisten, Musiker, Forstarbeiter, Förster, Berufsjäger im Revierdienst, Hausbesorger, Heimarbeiter und Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung. Für diese sind nun die Kurzbezeichnung der Berufsgruppe, der Zeitraum der Tätigkeit und die vom Dienstgeber erhaltenen steuerfreien Kostenersätze anzugeben.
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