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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite 131

Angaben zu bezugs-/pensionsauszahlenden Stellen


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Angaben zu bezugs-/pensionsauszahlenden Stellen
Hier ist nur die Anzahl der Dienstverhältnisse anzugeben. Die Namen und Anschriften jedes Dienstgebers bzw. jeder pensionsauszahlenden Stelle sind nicht mehr anzugeben. Werden Bezüge gemeinsam besteuert, dann ist für den gemeinsam besteuerten Bezug nur eine einzige Zahl anzuführen.
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