Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2006, Seite S 212
Anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer (Kennzahl 645) Die vom Schuldner einbehaltene oder übernommene Kapitalertragsteuer wird auf die Körperschaftsteuer angerechnet (siehe Anm. 13, Seite S 211). | 18 |