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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite S 222
Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr
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Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr Wenn Sie bei der Gewinnermittlung ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben, können Sie auch für die Umsatzbesteuerung dasselbe Wirtschaftsjahr verwenden. Falls Sie erstmalig für 2005 den Veranlagungszeitraum für die Umsatzsteuer und für die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer gleichschalten wollen, haben Sie die Umsatzsteuererklärung für 2005 nur für das Rumpfwirtschaftsjahr vom bis zum Beginn des Wirtschaftsjahres 2005/2006 abzugeben (siehe SWK-Heft 12/1986, Seite A II 21 f.). | 3 |