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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite S 197
Erwerb des Mietobjektes
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Erwerb des Mietobjektes (Kennzahl 9410) Besteht die Einkunftsquelle aus einem einzigen im Erklärungsjahr gekauften Gebäude, sind unter Kennzahl 9410 die Anschaffungskosten (der Kaufpreis) für das Gebäude ohne den auf den Grund und Boden entfallenden Anteil anzuführen. In der Regel entfallen zumindest 20% des Gesamtkaufpreises auf den Grund und Boden (vgl. Rz. 6447 der EStR 2000). | V4 |