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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite S 192
USt-Bruttosystem
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USt-Bruttosystem (Kennzahl 9093) Wenn beim Bruttosystem die Betriebseinnahmen ohne Umsatzsteuer angeführt werden, dann ist bei der Kennzahl 9093 die vereinnahmte Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen anzugeben. | B14 |