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Die Körperschaftsteuererklärung für 2005
S. S 208Die Körperschaftsteuererklärung für
2005
Im Folgenden wird die Körperschaftsteuererklärung für unbeschränkt
Steuerpflichtige, die zur Führung von Büchern nach den Vorschriften des Handelsrechtes
verpflichtet sind (Formular K 1), besprochen. Weitere Erläuterungen enthalten die
"Erläuterungen für das Ausfüllen" der Körperschaftsteuererklärungen (K
4).
Für die Veranlagung 2005 sind die Körperschaftsteuerrichtlinien 2001
zu berücksichtigen, die als Zusammenfassung des geltenden Rechts anzusehen sind. Wir
verweisen in diesem Zusammenhang auf das SWK-Sonderheft "Praxisleitfaden
Körperschaftsteuerrichtlinien 2001".
Die
Körperschaftsteuererklärung 2005 ist, wie bereits
bei der Einkommensteuererklärung ausgeführt, grundsätzlich elektronisch zu übermitteln.
Zu den Einzelheiten siehe bei der Einkommensteuererklärung. Im
Körperschaftsteuerformular K1 sowie in der Ausfüllhilfe K4 wird bei fast allen
Positionen auf das Einkommensteuerformular hingewiesen. Daher entfallen nähere
Ausführungen dazu und wir verweisen im Text ebenfalls ...