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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite 231

16% für Jungholz und Mittelberg


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16% für Jungholz und Mittelberg (Kennzahl 035)
Der allgemeine Steuersatz von 20% ermäßigt sich auf 16% für die in den Zollausschlussgebieten Jungholz und Mittelberg bewirkten Umsätze durch Unternehmer, die einen Wohnsitz (Sitz), gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte im Zollausschlussgebiet S. 232haben. Dies gilt nicht für Lieferung und Vermietung von KFZ an Empfänger im übrigen Inland.
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