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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite 219

Die Umsatzsteuererklärung für 2005


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S. 219Die Umsatzsteuererklärung für 2005
Die Umsatzsteuererklärung 2005 ist, ebenso wie dies für Umsatzsteuervoranmeldungen bereits geltendes Recht ist, grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Zur Vermeidung von unzumutbaren Härten wurde für das Jahr 2003 eine generelle Verpflichtung zur elektronischen Einreichung nur für diejenigen Steuerpflichtigen angenommen, die über einen Internetanschluss verfügen und auf Grund der 100.000-€ -Umsatzgrenze (§ 21 UStG in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 462/2002) ohnehin schon zur elektronischen Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind. Dabei gilt diese "Vermutung der Unzumutbarkeit" jedoch nicht nur für jene Steuerpflichtigen, die die Steuererklärung selbst einreichen, sondern auch für den zur Abgabe beauftragten steuerlichen Vertreter.
Bei der elektronischen Übermittlung wird die Erklärung entweder im so genannten Dialogverfahren am Bildschirm ausgefüllt und online übermittelt oder als von einer Software beim Einreichenden erstellte (XML-)Datei über FINANZOnline geschickt. Diese Online-Versionen der Steuererklärungen können unter http://finanzonline.bmf.gv.at aufgerufen werden. Der Zugang zu FINANZOnline kann durch Verwendung ei...









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