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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite S 156
EU-Quellensteuer
EU-Quellensteuer (Kennzahl 799)
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Seit dem
besteht die Verpflichtung zur Einbehaltung einer
EU-Quellensteuer. Diese ist von Zinsen
einzubehalten, die in einem anderen Staat bezogen werden, der hinsichtlich dieser
Erträge nicht zum Informationsaustausch (Mitteilung an die Steuerverwaltung des
Ansässigkeitsstaates des Anlegers) verpflichtet ist. Dies betrifft die Schweiz,
Liechtenstein, Belgien, Monaco, San Marino und Andorra. Die EU-Quellensteuer
beträgt 15% und ist bei Erklärung der Einkünfte auf die österreichischen
Einkommensteuer anzurechnen. |
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